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   FG München, 26.10.2015 - 7 K 3069/13   

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https://dejure.org/2015,49198
FG München, 26.10.2015 - 7 K 3069/13 (https://dejure.org/2015,49198)
FG München, Entscheidung vom 26.10.2015 - 7 K 3069/13 (https://dejure.org/2015,49198)
FG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - 7 K 3069/13 (https://dejure.org/2015,49198)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW

    § 158 AO; § 162 Abs. 1 S. 1 AO; § 27 KStG; § 28 KStG; § 38 KStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Erhöhung der Betriebseinnahmen durch das Finanzamt im Schätzungswege im Rahmen einer Außenprüfung; Unklarheit der Höhe mehrerer Einlagen bei einem im Verdacht der Geldwäsche stehenden Gewerbe

  • rewis.io

    Zuschätzung nicht geklärter Einlagen bei Auslandssachverhalten - Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen

  • ra.de
  • rewis.io

    Zuschätzung, Einlage, Auslandssachverhalt, Mirtwirkungspflicht, Steuerpflichtiger, Steuerfestsetzung, Darlehensvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschätzung von Betriebseinnahmen

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer Erhöhung der Betriebseinnahmen durch das Finanzamt im Schätzungswege im Rahmen einer Außenprüfung; Unklarheit der Höhe mehrerer Einlagen bei einem im Verdacht der Geldwäsche stehenden Gewerbe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuschätzung nicht geklärter Einlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 03.04.2013 - X B 8/12

    Akteneinsicht; ungeklärte Einlagen

    Auszug aus FG München, 26.10.2015 - 7 K 3069/13
    Gelingt ihm dies nicht, so darf dies dahin gewürdigt werden, dass die ungeklärten Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen, und zwar auch dann, wenn hinsichtlich der Quelle der fraglichen Mittel keine Aufzeichnungspflichten bestehen (vgl. BFH-Urteil vom 3. April 2013 X B 8/12, BFH/NV 2013, 1065 m.w.N).

    Da der Steuerpflichtige selbst durch die Einlagebuchung seine privaten Vermögensverhältnisse mit der betrieblichen Sphäre verknüpft hat, besteht insoweit eine weitreichende Dokumentationsobliegenheit über die Quellen des privaten Vermögens (BFH-Beschluss vom 3. April 2013 X B 8/12, BFH/NV 2013, 1065).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG München, 26.10.2015 - 7 K 3069/13
    Es ist der Sinn des § 90 Abs. 2 AO, dass der Steuerpflichtige den Nachteil des insoweit nicht aufgeklärten und durch das Finanzgericht allein nicht aufklärbaren Sachverhaltes tragen soll (vgl. BFH-Urteile vom 23. März 2011 X R 44/09, BStBl II 2011, 884 und vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG München, 26.10.2015 - 7 K 3069/13
    Eine formell ordnungsmäßige Buchführung hat grundsätzlich die Vermutung der sachlichen Richtigkeit für sich (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14. Dezember 2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 m.w.N.).
  • BFH, 23.03.2011 - X R 44/09

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung

    Auszug aus FG München, 26.10.2015 - 7 K 3069/13
    Es ist der Sinn des § 90 Abs. 2 AO, dass der Steuerpflichtige den Nachteil des insoweit nicht aufgeklärten und durch das Finanzgericht allein nicht aufklärbaren Sachverhaltes tragen soll (vgl. BFH-Urteile vom 23. März 2011 X R 44/09, BStBl II 2011, 884 und vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 20.04.2005 - X R 40/04

    Benennungsverlangen i. S. von § 160 AO

    Auszug aus FG München, 26.10.2015 - 7 K 3069/13
    Die Klage gegen den Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheid für das Jahr 2007 vom 25. Juni 2012 ist mangels Beschwer der Klägerin i.S. des § 40 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) unzulässig, da die Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuermessbetrag darin jeweils mit "0" festgesetzt worden sind und die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags am 29. Dezember 2008 abgegeben wurde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. April 2005 X R 40/04, BFH/NV 2005, 1739 und vom 15. November 1995 X R 87/92, BFH/NV 1996, 545, jeweils m.w.N).
  • BFH, 06.11.1987 - III R 241/83

    Für die Gewährung des Ausbildungsfreibetrages ist bei fehlender

    Auszug aus FG München, 26.10.2015 - 7 K 3069/13
    Die Verletzung der gesteigerten Mitwirkungspflichten des § 90 Abs. 2 AO ist vom Gericht frei zu würdigen (vgl. BFH- Urteil vom 6. November 1987 III R 241/83, BStBl II 1988, 438).
  • BFH, 22.10.1993 - IX R 3/92

    Nutzungswert der eigenen Wohnung im eigenen Haus (§ 21 EStG )

    Auszug aus FG München, 26.10.2015 - 7 K 3069/13
    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die Finanzbehörde über einen längeren Zeitraum hinweg eine irrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1993 IX R 3/92, BFH/NV 1994, 698).
  • BFH, 15.11.1995 - X R 87/92

    Umbau von zwei fremdvermieteten Wohnungen zu einer eigengenutzten Wohnung;

    Auszug aus FG München, 26.10.2015 - 7 K 3069/13
    Die Klage gegen den Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheid für das Jahr 2007 vom 25. Juni 2012 ist mangels Beschwer der Klägerin i.S. des § 40 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) unzulässig, da die Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuermessbetrag darin jeweils mit "0" festgesetzt worden sind und die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags am 29. Dezember 2008 abgegeben wurde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. April 2005 X R 40/04, BFH/NV 2005, 1739 und vom 15. November 1995 X R 87/92, BFH/NV 1996, 545, jeweils m.w.N).
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